Hautvorsorge
Hautkrebs zählt zu den in den letzten Jahren schnell zunehmenden Krebsarten. Zugleich ist Hautkrebs aber auch die Krebsart, für die bei einer gezielten Früherkennung nachweislich große Heilungschancen bestehen.
Ziel der Verträge zur "Hautvorsorge" ist,
- Hautkrebs und Hautauffälligkeiten in einem frühen Stadium zu erkennen,
- Schulungen einzelner Versicherten zur allgemeinen Prävention zu erhöhen sowie
- eine gezielte Sensibilisierung potenziell gefährdeter Personen zu erreichen.
Hierzu sind neben der ärztlichen Untersuchung durch fachlich geeignete Hautärzte die Versicherten über ihr persönliches Hautkrebsrisiko und über geeignete Schutzmaßnahmen zur Verhütung bösartiger Hautkrebserkrankungen zu beraten. Bei festgestellten Hauterkrankungen sind die Versicherten einer kurativen Behandlung zuzuführen.
Hautkrebs-Screening
Ab dem 1. Juli 2008 haben - aufgrund der Erweiterung der Krebsfrüherkennungsrichtlinien des GBA - gesetzlich krankenversicherte ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung. Diese Untersuchung kann sowohl von Hausärzten als auch von Dermatologen durchgeführt werden. Bedingung ist, dass die Ärzte eine nach den Richtlinien vorgeschriebene Fortbildungsveranstaltung absolviert haben und von der KV Hamburg eine Genehmigung zur Durchführung der Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung erhalten haben.
Hautvorsorge mit der AOK Rheinland/Hamburg
Die
AOK Rheinland/Hamburg übernimmt auch ab dem 01.01.2009 die
Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung für die Versicherten vom 18. Lebensjahr
bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. Die Leistungen nach den
Nummern 01745 und 01746 EBM werden mit dem jeweiligen
Orientierungspunktwert vergütet.
Die
für die Versicherten ab dem Alter von 35 Jahren vorgesehene
Dokumentationspflicht gemäß Abschnitt D.II. der
Krebsfrüherkennungs-Richtlinien findet in den oben genannten Fällen
keine Anwendung.
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Übersicht der Anträge und Sonderverträge | ||
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Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchungen |
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Vertrag mit dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V. |
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Anlage zum Gesamtvertrag der KBV mit der Knappschaft |
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Vertrag mit der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft NORD |
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Protokollnotiz zum Vertrag |
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Anlage 1 zum Vertrag mit der BKK- Vertragsarbeitsgemeinschaft NORD Liste der teilnehmenden BKKn (01.07.2011) |
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Anlage 2 zum Vertrag mit der BKK- Vertragsarbeitsgemeinschaft NORD Liste der Leistungsfälle |
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Vertrag mit der TK vom 11.03.2010 |
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