Sie befinden sich hier: Ärzte und PsychotherapeutenVersorgung ♦ Hautvorsorge

Hautvorsorge

Hautkrebs zählt zu den in den letzten Jahren schnell zunehmenden Krebsarten. Zugleich ist Hautkrebs aber auch die Krebsart, für die bei einer gezielten Früherkennung nachweislich große Heilungschancen bestehen.

Ziel der Verträge zur "Hautvorsorge" ist,

  • Hautkrebs und Hautauffälligkeiten in einem frühen Stadium zu erkennen,
  • Schulungen einzelner Versicherten zur allgemeinen Prävention zu erhöhen sowie
  • eine gezielte Sensibilisierung potenziell gefährdeter Personen zu erreichen.

Hierzu sind neben der ärztlichen Untersuchung durch fachlich geeignete Hautärzte die Versicherten über ihr persönliches Hautkrebsrisiko und über geeignete Schutzmaßnahmen zur Verhütung bösartiger Hautkrebserkrankungen zu beraten. Bei festgestellten Hauterkrankungen sind die Versicherten einer kurativen Behandlung zuzuführen.

 

 

Hautkrebs-Screening

Ab dem 1. Juli 2008 haben  - aufgrund der Erweiterung der Krebsfrüherkennungsrichtlinien des GBA - gesetzlich krankenversicherte ab dem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung. Diese Untersuchung kann sowohl von Hausärzten als auch von Dermatologen durchgeführt werden. Bedingung ist, dass die Ärzte eine nach den Richtlinien vorgeschriebene Fortbildungsveranstaltung absolviert haben und von der KV Hamburg eine Genehmigung zur Durchführung der Hautkrebs-Früherkennungsuntersuchung erhalten haben.

 

 

Hautvorsorge mit der  AOK Rheinland/Hamburg

Die AOK Rheinland/Hamburg übernimmt auch ab dem 01.01.2009 die Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung für die Versicherten vom 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. Die Leistungen nach den Nummern 01745 und 01746 EBM werden mit dem jeweiligen Orientierungspunktwert vergütet.

Die für die Versicherten ab dem Alter von 35 Jahren vorgesehene Dokumentationspflicht gemäß Abschnitt D.II. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien findet in den oben genannten Fällen keine Anwendung.

 

 

Übersicht der Anträge und Sonderverträge

Antrag auf Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchungen

 

PDF (14 KB)

Vertrag mit dem Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V.
Teilnehmende Kasse:  GEK - Gmünder ErsatzKasse in der Fassung des 1. Nachtrages vom 22.12.2009


PDF (21 KB)

Anlage zum Gesamtvertrag der KBV mit der Knappschaft


PDF (53 KB)

Vertrag mit der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft NORD


PDF (26 KB)

Protokollnotiz zum Vertrag

 

PDF (86 KB)

Anlage 1 zum Vertrag mit der BKK-

Vertragsarbeitsgemeinschaft NORD

Liste der teilnehmenden BKKn (01.07.2011)

 

PDF (85 KB)

Anlage 2 zum Vertrag mit der BKK-

Vertragsarbeitsgemeinschaft NORD

Liste der Leistungsfälle

 

PDF (56 KB)

Vertrag mit der TK

vom 11.03.2010

 

PDF (35 KB)