Ärztliche Stelle
Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg und die Ärztekammer Hamburg haben am 01.04.2004 eine gemeinsame Einrichtung mit der Bezeichnung „Ärztliche Stelle Hamburg zur Qualitätssicherung in der medizinischen Röntgendiagnostik, Strahlentherapie einschließlich Röntgentherapie und Nuklearmedizin“ eingerichtet.Die Ärztliche Stelle hat die Aufgabe, dem Strahlenschutzverantwortlichen und den anwendenden radiologisch tätigen Vertragsärzten/innen Maßnahmen zur Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung vorzuschlagen, insbesondere zur Verbesserung der Bildqualität, zur Herabsetzung der Strahlenexposition oder zu sonstigen qualitätsverbessernden Maßnahmen, und nachzuprüfen, ob und wie weit die Vorschläge umgesetzt werden. Aus diesem Grund hat die Ärztliche Stelle alle von Vertragsärzten/innen betriebenen Röntgeneinrichtungen, strahlentherapeutischen- und nuklearmedizinischen Einrichtungen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen.
Information
Weiterführende Sitelinks:
- Ansprechpartner
- Aufbewahrungsfristen
- Aufzeichnungspflichten
- Befunde
- Bekanntmachung
- Diagnostische Referenzwerte
- Einheitliches Bewertungsystem
- Grundlage der ärztlichen Stelle
- Privatliquidation und IGeL
- Prüfung nach RöV §17 a
- Prüfung nach § 83 StrlSchV
- Qualitätssicherungskommission
- Rechtfertigende Indikation
- Richtlinien und Leitlinien
- Röntgenpass
- ZÄS

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