Verordnung - (k)ein Buch mit sieben Siegeln
Kein anderes Thema steht so hartnäckig und kontrovers diskutiert im Fokus von Politik, Krankenkassen und Medien wie die Kosten für die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln sowie von Hilfsmitteln. Ausufernde Ausgaben und ein nahezu undurchdringliches Dickicht an Richtlinien, Gesetzen und Vorgaben setzen den Arzt zunehmend unter Druck.Auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Regelungen sowie aktuelle Informationen und nützliche Tipps, die Sie in Ihrem Praxisalltag bei der Entscheidung zur Verordnung von Arznei- und Heilmitteln sowie Hilfsmitteln unterstützen.
Langwirkende Analoginsuline - Eingeschränkte Verordnungsfähigkeit für Insulin glargin (Lantus®) und Insulin detemir (Levemir®)
Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 18. März 2010 zur Verordnungseinschränkung langwirkender Analoginsuline bei der Behandlung des Diabetes melllitus Typ 2 ist nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 14. Juli 2010 in Kraft getreten (Banz Nr. 103 vom 14. Juli 2010). Mehr
Verordnungsausschluss von Gliniden und Glitazonen – Bundesministerium für Gesundheit fordert ergänzende Stellungnahmen
Das Bundesministerium für Gesundheit fordert mit Schreiben vom 04. August (Glitazone) bzw. 12. August (Glinide) ergänzende Stellungnahmen zu den Beschlüssen bezüglich der Verordnungsfähigkeit von Glitazonen bzw. Gliniden bei Diabetes mellitus Typ 2. Der Lauf der Beanstandungsfrist ist bis zum Eingang der Auskunft des G-BA unterbrochen.
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Antidiarrhoika (Ziffer 12 der Anlage III Arzneimittel-Richtlinie) – Beschluss des G-BA zur Erweiterung der Ausnahmeindikationen vom BMG nicht beanstandet!
Motilitätshemmer zur Behandlung von Durchfallerkrankungen (Antidiarrhoika) sind künftig nicht nur nach bestimmten Darmoperationen, sondern auch bei anderen schweren und länger andauernden Diarrhöen, für die anderweitige Therapien nicht ausreichend sind, verordnungsfähig. Der entsprechende Beschluss des G-BA wurde vom Bundesministerium für Gesundheit nicht beanstandet.
Der Beschluss tritt einen Tag nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Nach Auskunft der Geschäftsstelle des G-BA erfolgt die Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich in der 36. Kalenderwoche (Anfang September). Mehr
Neue Arzneimittelrichtlinie seit 1. April 2009
Die Arzneimittelrichtlinie wurde neu gegliedert und einige Einschränkungen klarer formuliert. Neu ist u.a., dass nun Umstimmungsmittel und Immunstimulantien (z .B Bronchovaxom oder Urovaxom) ohne Ausnahme nicht mehr verordnungsfähig sind. Auch für Kinder und Jugendliche wurden diese Mittel als unwirtschaftlich eingestuft. Neu ist auch, dass die Richtlinie für etliche nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel oder Arzneimittelgruppen Bewertungen in Bezug auf Gefährdungspotential und Wirtschaftlichkeit für die Verordnung bei Kindern enthält. Wir empfehlen dringend die Neufassung der Richtlinie zum Anlass zu nehmen, sich mit den Bestimmungen noch einmal vertraut zu machen. Hierzu eignet sich die alphabetisch aufgebaute Schnellübersicht besonders gut. Bitte beachten Sie, dass Verordnungen entgegen den Bestimmungen der Richtlinie besonders regressgefährdet sind.



