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Verordnung

Kein anderes Thema steht so hartnäckig und kontrovers diskutiert im Fokus von Politik, Krankenkassen und Medien wie die Kosten für die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln sowie von Hilfsmitteln. Ausufernde Ausgaben und ein nahezu undurchdringliches Dickicht an Richtlinien, Gesetzen und Vorgaben setzen den Arzt zunehmend unter Druck.

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Regelungen sowie aktuelle Informationen und nützliche Tipps, die Sie in Ihrem Praxisalltag bei der Entscheidung zur Verordnung von Arznei- und Heilmitteln sowie Hilfsmitteln unterstützen.



Information


04.04.2012

Den Zuschlag für die Ausschreibung der gesetzlichen Krankenkassen für Grippeimpfstoffe 2012/2013 in Hamburg hat die Firma Novartis erhalten

Gemäß Aussage des Verbands der Ersatzkassen e.V. (in Hamburg für diese Ausschreibung federführend für alle Kassen) soll das weitere Vorgehen hinsichtlich Bestellung und Auslieferung wie in der Vergangenheit ablaufen. Die Zahlen für die in den letzten Jahren benötigten Dosismengen für Hamburg hat Novartis von der Barmer-GEK erhalten. Bestellungen bzw. Impfstoffanforderungen der Praxen sollen wie üblich über die Apotheken mit Rezepten zu Lasten der Barmer-GEK erfolgen.

Nähere Angaben zur Bezeichnung des Impfstoffs und  zu konkreten Angaben, die auf den Anforderungsrezepten angegeben werden müssen, stehen noch nicht fest. Sobald wir Näheres wissen, werden wir dies mitteilen. Auslieferung dieser Grippeimpfstoffe soll im August erfolgen.

 



29.03.2012

 

Bisher keine Prüfanträge wegen fiktiver Zulassung von Arzneimitteln

In der letzten Ausgabe des KV-Journals (S. 19) hatten wir Ihnen angekündigt, Sie über die bisherige Prüfpraxis der Krankenkassen wegen Arzneimitteln mit fiktiver Zulassung zu informieren, nachdem die Deutsche BKK für 2012 Prüfanträge für Pentalong angekündigt hat. Für die nachfolgend aufgeführten fiktiv zugelassenen Arzneimittel wurden von den Krankenkassen in der Vergangenheit Prüfanträge gestellt:

  • AHP
  • Gynodian Depot
  • Tepilta
  • Trental  
  • Yohimbin

Die Begründungen dieser Prüfanträge bezogen sich allerdings nicht darauf, dass es sich bei den Präparaten um fiktiv zugelassene Arzneimittel handelte. Die Kassen stellten die Prüfanträge vielmehr wegen der Verordnungsausschlüsse nach Anlage III der Arzneimittelrichtlinie. Wir werden die Entwicklung der Praxis der Prüfantragsstellung weiterhin beobachten und Sie auf der Homepage der KVH über aktuelle Entwicklungen informieren.

 

Bei Fragen zu fiktiv zugelassenen Arzneimitteln wenden Sie sich an unsere Fachabteilung „Praxisberatung“ unter den Telefonnummern 22802-571/-572.



 


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