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Interdisziplinäre Frühförderung
26.07.2016 Versorgung

Interdisziplinäre Frühförderung

Für den Versorgungsbereich interdisziplinäre Frühförderung stehen Ihnen nun weitere Vertragspartner in Hamburg zur Verfügung. Eine aktuelle Liste der teilnehmenden Einrichtungen sowie ausführliche Informationen der Kostenträger finden Sie hier. 

Arbeitshilfe "Ergänzende Erläuterungen zur Fachanweisung zu § 54 SGB XII i. V. m. § 26 Abs. 2 Satz 2 SGB IX i. V. m. § 30 SBG IX und der Frühförderungsverordnung (FrühV)"ZuweisungsverordnungWie bereits bekannt, wurde mit den Hamburger Krankenkassen vereinbart, dass für das Verfahren der Zuweisung zur interdisziplinären Frühförderung das normale Kassenrezept (Vordruckmuster 16) zu verwenden ist.Diese Zuweisungsverordnung hat folgende Angaben zu enthalten

1. Eingangsdiagnostik  zur interdisziplinären Frühförderung (IFF)
2. Ort der Leistungserbringung: Interdisziplinäre Frühförderstelle oder Werner-Otto-Institut
3. Diagnose, die die Komplexleistung notwendig macht
4. Grund/Gründe für den heilpädagogischen und medizinisch-therapeutischen Bedarf z.B.:Probleme in der (familiären) Interaktion i. V. m. EntwicklungsverzögerungenProbleme in der Kommunikation i. V. m. 

EntwicklungsverzögerungenVerhaltensauffälligkeiten/Entwicklungsverzögerungen in der Motorik, SpracheSprachanbahnung/Artikulationsstörungen 
Motorische Defizite Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie gem. Indikationen des Heilmittelindikationskataloges 
Mit dieser vergleichsweise schlanken Regelung werden versehentliche Belastungen Ihrer Heilmittelrichtgröße vermieden und andere Leistungen klar abgegrenzt. Selbstverständlich sind weiterhin Überweisungen in Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) zur ärztlichen Mit-/ Weiterbehandlung möglich. Hierzu benutzen Sie bitte das normale Überweisungsformular.