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Interdisziplinäre Frühförderung


Für den Versorgungsbereich interdisziplinäre Frühförderung stehen Ihnen nun weitere Vertragspartner in Hamburg zur Verfügung. Eine aktuelle Liste der teilnehmenden Einrichtungen sowie ausführliche Informationen der Kostenträger finden Sie hier.  
 

Zuweisungsverordnung

Wie bereits bekannt, wurde mit den Hamburger Krankenkassen vereinbart, dass für das Verfahren der Zuweisung zur interdisziplinären Frühförderung das normale Kassenrezept (Vordruckmuster 16) zu verwenden ist.
 
Diese Zuweisungsverordnung hat folgende Angaben zu enthalten:
  1. Bitte tragen Sie den Vermerk „Verordnung über die Eingangsdiagnostik der interdisziplinären Früherkennung“ ein,
  2. Diagnose, die eine solche Versorgung notwendig macht,
  3. Grund/Gründe für den heilpädagogischen Bedarf,
Beispiele:
  • Probleme in der Interaktion
  • Probleme in der Kommunikation
  • Probleme im Lernen
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Sprachanbahnung
  • Alltagsbewältigung
  • Angststörung
  • Aggression.
 
Mit dieser vergleichsweise schlanken Regelung werden versehentliche Belastungen Ihrer Heilmittelrichtgröße vermieden und andere Leistungen klar abgegrenzt. Selbstverständlich sind weiterhin Überweisungen in Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) zur ärztlichen Mit-/ Weiterbehandlung möglich. Hierzu benutzen Sie bitte das normale Überweisungsformular.
 

 

Information der Eltern über Antrag beim Sozialhilfeträger

Wir bitten Sie darauf hinzuwirken, dass die Eltern im eigenen Interesse mit der Veranlassung der Eingangsdiagnostik möglichst zuerst zum Sozialamt geschickt werden und die Komplexleistung dort beantragen bzw. die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis durch das Gesundheitsamt feststellen lassen.
 
Ansprechpartner: Infocenter / Tel: 22 802 - 900