Fragen und Antworten zum praxisinternen Qualitätsmanagement
Was ist Qualitätsmanagement?
„Qualitätsmanagement ist ein systematischer Weg sicherzustellen, dass Aktivitäten so stattfinden, wie sie geplant sind. ... Es geht darum, Probleme von Anfang an zu vermeiden, in dem man die Einstellung und die Methoden etabliert, die eine Vermeidung möglich machen.“
(Crosby 1979)
Welche gesetzlichen Grundlagen für das Qualitätsmanagement in Praxen gibt es?
- § 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V
- Qualitätsmanagement-Richtlinie (GBA)
Wer muss Qualitätsmanagement einführen?
- Laut § 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V:
„Vertragsärzte, medizinische Versorgungszentren, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer von Vorsorgeleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen und Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111a besteht, sind nach Maßgabe der §§ 136a, 136b, 137 und 137d verpflichtet, ... einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.“
- Laut § 1 Satz 1 QM-RiLi:
„Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren sind nach § 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.“
Welche inhaltlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement gibt es?
Die inhaltlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes
Qualitätsmanagement werden in der Qualitätsmanagement-Richtlinie
vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses definiert. Dies sind z.B. Patientenorientierung, Regelung von Verantwortlichkeiten, Mitarbeiterorientierung, Notfallmanagement, Patientenbefragung und Beschwerdemanagement.
Muss ich ein bestimmtes Qualitätsmanagementsystem
einführen?
Nein. Die Anwendung bestimmter Qualitätsmanagementsysteme wird nicht verlangt. Es müssen lediglich die Inhalte der Qualitätsmanagement-Richtlinie erfüllt werden.
Wir, die KVH, bieten Ihnen diverse Unterstützungsmaßnahmen bei der Einführung des QM-Systems QEP® – Qualität und Entwicklung in Praxen an. Unser Unterstützungsangebot umfasst u. a. das QEP®-Einführungsseminar, QEP®-Vertiefungs, QEP®-Themenseminare und individuelle Beratungen.
Was kostet QEP?
Für die einzelnen Bestandteile des QM-Systems QEP® sind derzeit folgende Kosten zu erwarten:
Qualitätszielkatalog: 29,95 Euro (ISBN: 3-7691-3258-0)
Manual: 199,00 Euro (ISBN:
3-7691-3271-81)
Einführungsseminar:
- 1. Person 220,00 Euro (inkl. 1 Qualitätszielkatalog pro Person und 1 Manual pro Praxis)
- ab 2. Person (der gleichen Praxis) 160,00 Euro
- Zertifizierung: 1.200,-- bis 2.300,-- Euro (je nach Größe der Praxis)
Ausführliche Informationen über Kosten und Anmeldung von QEP erfahren Sie hier.
Wie und durch wen wird die Einführung eines
Qualitätsmanagements geprüft?
Auf Grundlage des § 7 der Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses hat die KVH eine Qualitätsmanagement-Kommission eingerichtet.
Die Mitglieder der Qualitätsmanagement-Kommission verfügen über fundierte
Kenntnisse im Bereich des Qualitätsmanagements. Sie sind im Rahmen ihrer
Kommissionsarbeit zur Neutralität verpflichtet.
Die
Qualitätsmanagement-Kommission besteht aus fünf Mitgliedern aus dem
hausärztlichen, fachärztlichen und psychotherapeutischen Versorgungsbereich,
deren Aufgabe die Bewertung des Einführungs- und Entwicklungsstandes des
einrichtungsinternen Qualitätsmanagements anhand der inhaltlichen Vorgaben der
Qualitätsmanagement-Richtlinie ist. Die Bewertung erfolgt unter Berücksichtigung
von Praxisbesonderheiten. Die Ergebnisse dieser Bewertung werden in
standardisierter Form von der Qualitätsmanagement-Kommission dokumentiert und
einmal jährlich an die Kassenärztliche Bundesvereinigung übermittelt.
Die Qualitätsmanagement-Kommission hat sich, entsprechend den Vorgaben der Qualitätsmanagement-Richtlinie, im zweiten Quartal 2007 gegründet.
Muss ich mein Qualitätsmanagementsystem zertifizieren
lassen?
Nein, die Qualitätsmanagement-Richtlinie fordert z. Zt. noch keine Zertifizierung des praxisinternen Qualitätsmanagementsystems.
Welche Vor- und Nachteile hat Qualitätsmanagement?
- Vorteile, z. B.:
- Transparenz – d.h. Praxisabläufe werden für das gesamte Praxisteam nachvollziehbar;
- bessere Zusammenarbeit des Praxisteams durch genaue Festlegung von Verantwortlichkeiten;
- strukturierte und zielorientierte Teambesprechungen;
- Zeitgewinn durch Straffung und Systematisierung von Arbeitsabläufen in der Praxis sowie
- Motivationssteigerung der Mitarbeiter
- Nachteile, z. B.:
- QM benötigt Zeit – Die Umsetzung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements ist nicht von heute auf morgen geschafft, sondern nur Schritt für Schritt.
- QM kostet Geld.
Kurzum: QM kann nur erfolgreich eingeführt werden, wenn das gesamte Praxisteam dahinter steht und einbezogen wird.
Welche gesetzlichen Vorschriften und Normen sind im Zusammenhang mit der Einführung eines praxisinternen Qualitätsmanagements zu beachten?
Welche Vorschriften und Normen Sie mit der Einführung eines praxisinternen Qualitätsmanagements zu beachten haben, wurde im nachstehenden PDF-Dokument für Sie zusammengefasst.


