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Pressegespräch vom 16.07.2007

§ 116b: Ambulante Versorgung schwer und chronisch kranker Patienten

Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg ist mit der Sicherstellung der ambulanten Versorgung in Hamburg beauftragt und vertritt die Interessen der Hamburger Ärzte und Psychotherapeuten. Schon heute gibt es eine enge Verzahnung zwischen den hochspezialisierten Spezialpraxen, Schwerpunktpraxen und der stationären Versorgung.


Die KV Hamburg befürchtet, dass mit der Erweiterung der ambulanten Versorgung in den Krankenhäusern ohne Berücksichtigung der Situation am Gesundheitsstandort Hamburg, gesundheitspolitisch völlig falsche Weichen gestellt werden.

 

 

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