17.08.2011
Mehr Zeit fürs Gespräch, weniger Medikamente: AOK und KVH ermöglichen in Hamburg bessere Versorgung von AD(H)S-Patienten
Das
Aufmerksamkeitsdefizit-(Hyperaktivitäts-) Syndrom, kurz AD(H)S, stellt
für betroffene Kinder und Jugendliche eine schwere Krankheit dar, ist
aber auch für die Familien und das Umfeld häufig eine große Belastung.
In Hamburg leiden etwa 2000 Kinder und Jugendliche an AD(H)S. Um ihnen
eine bessere Versorgung zu ermöglichen, haben die AOK Rheinland/Hamburg
und die Kassenärztliche Ver-einigung Hamburg den ersten
Versorgungsvertrag zu AD(H)S abge-schlossen. Der Schwerpunkt dieses
Vertrages liegt auf einem qualitätsgesicherten Ablauf der Untersuchung
der Patienten im Alter von sechs bis 17 Jahren, vor allem mit Blick auf
das soziale Umfeld mit Familie, Kindergarten, Schule und Arbeitsstätte.
Dazu kommt eine koordinierte Behandlung. Dabei stehen vor allem mehr
Zeit für das Patientengespräch, ein streng kontrollierter
Medikamenteneinsatz und mehr qualifizierte Therapieplätze im Zentrum.
Angebunden an den neuen Versorgungsvertrag sind die Kinder- und
Jugendärzte sowie Psychiater und Psychotherapeuten.
Von
AD(H)S betroffene Kinder – deutlich mehr Jungen als Mädchen – zeigen
eine ziellose Überaktivität bei verkürzter Aufmerksamkeitsfähigkeit.
Zu
dem neuen AD(H)S-Behandlungsangebot erklärte Wilfried Jacobs,
Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg: „Wir suchen die
Zusammenarbeit mit besonders erfahrenen Kinder- und Jugendärzten,
Psychiatern und Psychotherapeuten, um die Versorgung dieser Kinder und
Jugendlichen deutlich zu verbessern. Im Vordergrund steht mehr Zeit für
die Patienten und ihre Familie statt vorschneller Medikamenten-gabe.“
Für
die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg erklärte der Vorsitzende Dieter
Bollmann: „Dieser Versorgungsvertrag ermöglicht Ärzten und
Psychotherapeuten, sich intensiv mit den erkrankten Kindern und
Jugendlichen zu befassen und die oft zeitaufwändige Betreuung
professionell zu gewährleisten. Dazu gehört auch, die Erkrankung zu
einem möglichst frühen Zeitpunkt zu erkennen und den Kindern und ihren
Familien entsprechende Behandlungsangebote zu unterbreiten.“
Besonderheiten
des Versorgungsvertrages liegen darin, dass die Koopera-tion der
einzelnen Leistungserbringer gefördert wird, und dass die beteilig-ten
Psychotherapeuten einmal im Monat samstags an einem festen Termin eine
Sprechstunde von mindestens fünf Stunden anbieten. Diese monatli-che
Samstagssprechstunde dient dazu, die psychotherapeutischen Leis-tungen
auszuweiten.
Mehr Austausch unter den Behandlern
Kinder-
und Jugendpsychotherapeuten sowie Psychologische Psychothe-rapeuten mit
einer entsprechenden Ausbildung werden in die Versorgung einbezogen.
Durch den Vertrag ist auch festgelegt, dass nur die Kinder- und
Jugendärzte sowie Psychiater teilnehmen, die innerhalb der letzten zwei
Jahre mindestens 30 Patienten pro Quartal mit der Diagnose AD(H)S
behandelt haben. Ein weiteres Ziel des Vertrages ist es, nicht nur mehr
Zeit für das Patientengespräch zu schaffen, sondern auch einen größeren
Austausch unter den Behandlern zu ermöglichen.
Die
teilnehmenden Ärzte und anderen Behandler erhalten für die ärztlichen
und psychotherapeutischen Leistungen eine zusätzliche Vergütung.
Der
neue Versorgungsvertrag der AOK Rheinland/Hamburg mit seinen
Schwerpunkten unterstreicht eine neue Bewertung des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) zu AD(H)S. Der G-BA, das entscheidende Gremium
von Krankenkassen, Ärzten, Psychotherapeuten und Krankenhäusern zur
Festlegung des Leistungskatalogs in der gesetzlichen
Kran-kenversicherung, hat im September 2010 eine Richtlinie zum Gebrauch
von methylphenidat-haltigen Arzneimitteln geändert. Dieser Wirkstoff
ist häufig in Medikamenten zur Behandlung von AD(H)S zu finden, das
bekannteste davon ist Ritalin. Der G-BA hat im vergangenen Jahr
einerseits festgelegt, dass sich die Diagnose von AD(H)S nicht nur auf
ein oder meh-rere Symptome stützen darf, sondern u. a. eine vollständige
Anamnese umfassen muss. Andererseits dürfen Medikamente mit
Methylphenidat nur von Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern,
z. B. den Fachärzten für Kinder- und Jugendmedizin, verordnet werden.
Zudem müssen regelmäßig medikamentenfreie Zeitabschnitte eingelegt
werden.
Ansprechpartner
AOK Rheinland/Hamburg
André Maßmann
Telefon: 0211/ 8791 1262
E-Mail: andre.massmann@rh.aok.de
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
Barbara Heidenreich
Telefon: 040/22 802-534
E-Mail: barbara.heidenreich@kvhh.de