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19.07.2011
Gemeinsame Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg, Bayerns, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachs
Gemeinsames Positionspapier der
Kassenärztlichen Vereinigungen Baden-Württemberg, Bayerns, Brandenburg,
Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,
Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe
In
Übereinstimmung mit ihren Vertreterversammlungen erklären die Vorstände
der genannten Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinschaftlich, dass sie
die im Referentenentwurf für das GKV-Versorgungsstrukturgesetz
vorgesehenen Regelungen für die spezialärztliche Versorgung (§ 116 b SGB
V in der Fassung des GKV-VSG) in der bestehenden Form ablehnen. Sie
fordern den Gesetzgeber zu folgenden Korrekturen auf:
Ohne
diese Korrekturen könnte sich die Intention des Gesetzgebers nach einer
Überwindung der Sektoren in ihr Gegenteil verkehren: In der aktuellen
Entwurfsfassung des GKV-VSG manifestiert sich die ambulante
spezialärztliche Versorgung als zusätzliches ambulantes
Versorgungssegment neben den „klassischen“ Sektoren – mit allen
problematischen Konsequenzen im Versorgungsalltag. So zieht die
spezialärztliche Versorgungsebene neue Schnittstellen- und
Übergangsprobleme nach sich. Darüber hinaus drohen Parallelstandards in
der Qualitätssicherung und in jedem Falle Doppelstrukturen in der
Abrechnung. Schließlich stellt der geplante § 116 b SGB V die
Sicherstellungs- und Ordnungsfunktion der KVen in Frage. So steht
insbesondere das Prinzip des ungeregelten Zugangs zur neuen
Versorgungsebene („jeder darf, der kann“) im Widerspruch zum
Reformansatz einer am regionalen Versorgungsbedarf orientierten
Zulassungssteuerung, der ansonsten den Entwurf des GKV-VSG wie ein roter
Faden durchzieht.
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