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24.01.2019

Sonderrecht für Promi-Ärzte? – Kassenärztliche Vereinigung hält Kritik von Kuck-Richter für haltlos

Mit Fassungslosigkeit hat die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) auf die Kritik des Verwaltungsrichters am Vorgehen in der Causa Prof. Karl-Heinz Kuck reagiert. „Jeder Vertragsarzt muss bei kleinsten Fehlern mit Sanktionen rechnen, selbst wenn es sich um bloße Formalien handelt – nur für Chefärzte soll das nicht gelten?“, fragt Walter Plassmann, Vorsitzender der KVH.

Die Ermächtigung sei eine Ausnahme im System, denn sie erlaube es Krankenhausärzten, ohne eine Zulassung Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringen. In dem Antrag, den Krankhausärzte stellten, wenn sie ermächtigt werden wollen, legten sie den Umfang ihrer Ermächtigung selbst fest. Sie müssten dann alle Regeln einhalten wie ein niedergelassener Arzt – und zum Beispiel bei jeder Abrechnung per Unterschrift versichern, dass sie alle Leistungen persönlich erbracht haben. Dies sei eine gesetzliche Vorgabe und keine Schikane der KV. Wenn ein Krankenhausarzt erkenne, dass er die von ihm selbst beantragten Leistungen nicht erbringen kann, müsse er seine Ermächtigung entsprechend reduzieren.

„Es ist unfassbar, dass uns jetzt ein Richter sagt, wir sollen es dabei mal nicht so genau nehmen“, erklärt Plassmann. „Im Fall Kuck wird mit zweierlei Maß gemessen – das ist unerträglich und ein Affront gegenüber allen Ärzten, die peinlich darauf achten, der Unmenge an gesetzlichen Vorschriften Herr zu werden.“