Zur Startseite
Klicken, um zum Anfang der Seite zu springen
11.05.2017

Bundessozialgericht urteilt: Punktwert-Zuschlag in Hamburg ist rechtens

Der 2013 festgesetzte Zuschlag zum Orientierungspunktwert in Hamburg ist rechtens. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) gestern in einem Urteil festgestellt. Der Zuschlag in Höhe von 2,083 Prozent, der die höheren Kosten in Hamburg ausgleichen soll, war vom Schiedsamt festgelegt und anschließend von den Krankenkassen beklagt worden.

Die Möglichkeit, einen Zuschlag als Ausgleich für eine überdurchschnittlich hohe Kostenstruktur zu vereinbaren, hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) mit dem Versorgungsstrukturgesetz verankert. Die KV Hamburg nutzte diese Möglichkeit sofort – und zu Recht, wie das BSG nun feststellte. „Wo, wenn nicht in Hamburg, sollte dies gehen?“, fragte BSG-Präsident Prof. Dr. Ulrich Wenner in der mündlichen Verhandlung rhetorisch.

Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg ist sehr zufrieden mit dem Urteil. „Das BSG hat eindeutig festgestellt, dass es eine Pflicht gibt, höhere Kostenstrukturen auszugleichen“, so der KV-Vorsitzende Walter Plassmann, „so gibt es wenigstens einen kleinen Ausgleich für die bundesweit unterdurchschnittlichen Honorare der Ärzte in Hamburg.“ Der Zuschlag führt den Hamburger Ärzten und Psychotherapeuten rund 12,5 Millionen Euro im Jahr zu.