Vorsorge
Medizinische Vorsorgeleistungen helfen in vielen Fällen Krankheiten zu verhüten oder Verschlimmerungen abzuwenden. Die rechtlichen Grundlagen der Vorsorgeleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung stehen im Sozialgesetzbuch V. Nutzen Sie Ihre Chance der Prävention und sprechen Sie mit Ihrem Arzt.Auch diese Vorsorgeuntersuchungen können Sie in Anspruch nehmen:
Prävention - CheckUp 35
Versicherte ab dem vollendeten 35. Lebensjahr haben jedes 2. Jahr Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenkrankheiten und Zuckerkrankheit.Klicken Sie link auf das Bild und erfahren Sie mehr.
Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen
Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres haben Kinder Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung gefährden (U1 - U9). Eine weitere Untersuchung ist nach Vollendung des 10. Lebensjahres vorgesehen.Für Jugendliche gibt es eine Vorsorgeuntersuchung, die zwischen dem vollendeten 13. und vollendeten 14. Lebensjahr, Toleranzzeit +/- 12 Monate (J1) in Anspruch genommen werden kann.
Krebsfrüherkennung - Frauen
ab dem Alter von:
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20 Jahren: Genitale
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30 Jahren: Genitale
zusätzlich Brust und regionäre Lymphknoten
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50 Jahren: Genitale, Brust und regionäre Lymphknoten
zusätzlich Rektum, Dickdarm: Schnelltest auf occultes Blut
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56 Jahren: Genitale, Brust, regionäre Lymphknoten und Rektum
zusätzlich Koloskopie mit einmaliger Wiederholung nach 10 Jahren
alternativ Schnelltest auf occultes Blut nur alle zwei Jahre
Krebsfrüherkennung - Männer
ab dem Alter von:- 45 Jahren: äußeres Genitale, Prostata, Haut
- 50 Jahren: äußeres Genitale, Prostata, Haut
zusätzlich Rektum, Dickdarm: Schnelltest auf occultes Blut
- 56 Jahren: äußeres Genitale, Prostata, Haut und Rektum
zusätzlich Koloskopie mit einmaliger Wiederholung nach 10 Jahren
alternativ Schnelltest auf occultes Blut nur alle zwei Jahre
Medizinische Vorsorge für Mütter
Aus medizinischen Gründen kann eine erforderliche Vorsorgeleistungen in einer Einrichtung des Müttergenesungswerks oder einer gleichartigen Einrichtung erbracht werden, z.B. als Mutter-Kind-Maßnahme mit Zuschuss von der Krankenkasse.
Empfängnisverhütung
Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Beratung über Fragen der Empfängnisregelung. Zur ärztlichen Beratung gehören auch die erforderliche Untersuchung und die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln. Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, soweit sie ärztlich verordnet werden. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr ist das Rezept zuzahlungsfrei.
Bitte beachten!
Weitere Vorsorgeangebote, die keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind, können ebenfalls sinnvoll und wichtig sein. Bitte sprechen Sie ggf. Ihren Arzt an. Von uns bereitgestellte Informationen können lediglich eine generelle und unverbindliche Unterstützung für Sie sein. Diese ersetzen jedoch nicht das Gespräch oder die Behandlung durch einen Arzt oder Psychotherapeuten.
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weiterführende Informationen zum Download | ||
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Prävention - Früherkennung in der GKV im Überblick Informationsbröschüre der KBV und KVen |
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Prävention - CheckUp 35 Informationsbröschüre der KBV und KVen |
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Impfungen Informationsbröschüre der KBV und KVen |
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Vorsorge - Was Sie wissen sollten eine Broschüre der KVH |
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IGeL-Merkblatt: Was Sie über Individuelle Gesundheits-Leistungen wissen sollten! |
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