Genehmigungspflichtige Leistungen
Die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung berechtigt nicht automatisch zur Ausführung und Abrechnung sämtlicher Leistungen; bestimmte Leistungen sind genehmigungspflichtig.
- Genehmigungen werden arzt-/betriebsstätten- und ggf. gerätebezogen erteilt
- Sollten Sie an mehreren Betriebsstätten Geräte nutzen, ist eine Aufstellung beizufügen, welches Gerät an welcher Betriebsstätte von Ihnen genutzt wird
- Für angestellte Ärzte sind die Anträge vom anstellenden Arzt / Leiter des MVZ zu stellen
- Die beantragten Leistungen können erst nach Erteilung einer Genehmigung ausgeführt und abgerechnet werden
- Zeugnisse und Urkunden sind vollständig (in Kopie) beizulegen. Die Zeugnisse müssen von einem von der Ärztekammer zur Weiterbildung bzw. zur vollen Weiterbildung befugten Arzt unterzeichnet sein.
- Die Anträge sind gebührenpflichtig
Alle im Glossar aufgeführten Leistungen erfordern eine Genehmigung durch die KV Hamburg und müssen in der Abteilung Qualitätssicherung und Abrechnungsgenehmigung schriftlich beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie hier ausschließlich die Vereinbarungen, Richtlinien oder Qualitätssicherungsmaßnahmen zu den einzelnen Leistungen finden.
Antragsformulare:
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Unter Formulare finden Sie die benötigten Anträge im
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Formulare