Hausarztzentrierte Versorgung mit der Knappschaft
Wichtiger Hinweis zum Arzneimittelmanagement
Die Vertragspartner haben sich darauf verständigt, dass die Hamburger Arznei- und Heilmittelvereinbarung als äquivalent zu den Zielvereinbarungen im § 5 Abs. 2 Buchstabe b des Hausarztvertrages der Knappschaft mit der AG Vertragskoordinierung angesehen wird.Das bedeutet konkret: Abweichend von den Zielvorgaben im § 5 zum Arzneimittelmanagement (= Rahmenvorgaben Bundesebene) gelten für Hamburger Vertragsärzte, die am Hausarztvertrag der Knappschaft teilnehmen, die Zielvereinbarungen der Hamburger Arznei- und Heilmittelvereinbarung in der jeweils gültigen Fassung
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Vertrag, Anlagen und Hintergrundinformationen | ||
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Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung mit der Knappschaft in der Fassung des 1. Nachtrages vom 05.02.2010 |
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Anlage 1 |
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Anlage 2 |
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Anlage 3 |
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Anlage 5 Historisiertes Ärzteverzeichnis (HAV) |
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Anlage 6 |
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Anlage 7 |
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Anlage 8 |
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Anlage 9 |
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Flyer für Ärzte |
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Frage-Antwort-Katalog für Ärzte |
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