EBM 2009 - Die Reform der Vertragsärztlichen Vergütung
Der "Einheitliche Bewertungsmaßstab 2009", kurz EBM 2009, ist ein Verzeichnis, nach dem vertragsärztlich erbrachte, ambulante Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung seit dem 1.1.2009 abgerechnet werden. Er baut im wesentlichen auf seinem Vorgänger, dem EBM 2008 auf und gilt für alle Vertragsärzte, psychologische Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Institute, die Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) behandeln. Es handelt sich somit um ein Vergütungssystem der ambulanten Versorgung in Deutschland.Der wichtigste Unterschied zum EBM 2008 ist, dass der Punktwert ärztlicher Leistungen nicht mehr variiert, sondern auf den bundeseinheitlichen Orientierungspunktwert von 3,50001 Cent fixiert wurde.
Der EBM 2009 gliedert sich in 6 große Abschnitte:
- I: Allgemeine Bestimmungen
- II: Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen
- III: Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen
- III.a: Hausärztlicher Versorgungsbereich
- III.b: Fachärztlicher Versorgungsbereich
- IV: Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen
- V: Kostenpauschalen (BMÄ und E-GO)
- VI: Anhänge
Hier finden Sie alles Wissenswerte, das durch die Reform der
vertragsärztlichen Vergütung seit dem 1. Januar 2009 neu geregelt wird:
RLV, morbiditätsorientierte Gesamtvergütung, Orientierungspunktwert,
etc..
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Powerpointpräsentationen der Audimax-Veranstaltungen 2008 | ||
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Powerpointpräsentation für Fachärzte vom 08.12.2008 |
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Powerpointpräsentation für Hausärzte vom 15.12.2008 |
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Powerpointpräsentation für Psychotherapeuten vom 19.12.2008 |
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Erläuterungen | ||
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Übersicht Wegepauschalen |
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Anleitung zur Berechnung der Altersstrukturquote |
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Wie lese ich meine RLV-Daten (Mai 2010) |
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Wie lese ich meine neue Honorarabrechnung (November 2009) |
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Freie Leistungen (Dezember 2009) |
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Zu den Quartalsübersichten der RLV und der fachgruppenspezifischen Fallzahlen gelangen Sie hier.


