EBM - Die Reform der Vertragsärztlichen Vergütung
Der "Einheitliche Bewertungsmaßstab ist ein Verzeichnis, nach dem vertragsärztlich erbrachte, ambulante Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung seit dem 1.1.2009 abgerechnet werden und gilt für alle Vertragsärzte, psychologische Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Institute, die Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) behandeln. Der bundeseinheitliche Orientierungspunktwert für 2011 beträgt 3,5048 Cent.
Der EBM gliedert sich in 6 große Abschnitte:
- I: Allgemeine Bestimmungen
- II: Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen
- III: Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen
- III.a: Hausärztlicher Versorgungsbereich
- III.b: Fachärztlicher Versorgungsbereich
- IV: Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen
- V: Kostenpauschalen (BMÄ und E-GO)
- VI: Anhänge
Leistungsvergütung Ambulantes Operieren
Ab dem 2. Quartal 2011 gilt der mit dem bundeseinheitlichen Orientierungspunktwert kalkulierte Katalog für Leistungen des ambulanten Operierens und der dazugehörigen Anästhesie.
Informationen zum Thema "Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung"
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Powerpointpräsentation für Fachärzte vom 08.12.2008 |
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Powerpointpräsentation für Hausärzte vom 15.12.2008 |
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Powerpointpräsentation für Psychotherapeuten vom 19.12.2008 |
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Übersicht Wegepauschalen |
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Anleitung zur Berechnung der Altersstrukturquote |
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Wie lese ich meine RLV-Daten (Mai 2010) |
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Wie lese ich meine neue Honorarabrechnung (November 2009) |
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Freie Leistungen (Dezember 2009) |
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Zu den Quartalsübersichten der RLV und der fachgruppenspezifischen Fallzahlen gelangen Sie hier.

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