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EBM -  Die Reform der Vertragsärztlichen Vergütung

Der  "Einheitliche Bewertungsmaßstab ist  ein Verzeichnis, nach dem vertragsärztlich erbrachte, ambulante Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung seit dem 1.1.2009 abgerechnet werden und gilt für alle Vertragsärzte, psychologische Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Institute, die Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) behandeln.

Der bundeseinheitliche Orientierungspunktwert für 2011 beträgt 3,5048 Cent.

 

Der EBM gliedert sich in 6 große Abschnitte:

  • I: Allgemeine Bestimmungen
  • II: Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen
  • III: Arztgruppenspezifische Gebührenordnungspositionen 
  • III.a: Hausärztlicher Versorgungsbereich 
  • III.b: Fachärztlicher Versorgungsbereich 
  • IV: Arztgruppenübergreifende spezielle Gebührenordnungspositionen 
  • V: Kostenpauschalen (BMÄ und E-GO) 
  • VI: Anhänge 

 


Einheitlicher Bewertungsmaßstab

 


 



Leistungsvergütung Ambulantes Operieren

Ab dem 2. Quartal 2011 gilt der mit dem bundeseinheitlichen Orientierungspunktwert kalkulierte Katalog für Leistungen des ambulanten Operierens und der dazugehörigen Anästhesie.

 


Leistungsvergütung AOP ab 01.04.2011

 

PDF (28 KB)

 


 

Informationen zum Thema "Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung"


Powerpointpräsentation für Fachärzte vom 08.12.2008

 

PDF (158 KB)

Powerpointpräsentation für Hausärzte vom 15.12.2008


PDF (510 KB)

Powerpointpräsentation für Psychotherapeuten vom 19.12.2008

PDF (119 KB)


 


Übersicht Wegepauschalen


PDF (10 KB)

Anleitung zur Berechnung der Altersstrukturquote


PDF (112 KB)

Wie lese ich meine RLV-Daten (Mai 2010)

 

PDF (84 KB)

Wie lese ich meine neue Honorarabrechnung (November 2009)


PDF (190 KB)

Freie Leistungen (Dezember 2009)

 

PDF (191 KB)

 

 

Zu den Quartalsübersichten der RLV und der fachgruppenspezifischen Fallzahlen gelangen Sie hier.