Amtliche Bekanntmachungen
Die Veröffentlichung von Verträgen, die von der KVH geschlossen wurden, sowie von verbindlichen Bestimmungen aus Beschlüssen der Vertreterversammlung der KVH erfolgen an dieser Stelle. Gemäß §62 (2) der Satzung der KVH werden jeweils entsprechende Hinweise im Hamburger Ärzteblatt oder in Rundschreiben des Vorstandes veröffentlicht.
| 2012 2011 2010 2009 2008 2007 | ||
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06.02.2012 |
Deutsche BKK_Ergänzungsvereinbarung |
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30.01.2012 |
Haukrebsvorsorge_BKK_Anlage 1_teilnehmende BKKn (Stand 01.01.2012) |
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30.01.2012 |
Gesamtvertrag Knappschaft vom 25.11.2011 Erratum: Durch einen technischen Umsetzungsfehler bedingt, sind folgende Ergänzungen zur Veröffentlichung am 20.12.2011 erforderlich: |
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30.01.2012 |
Hautkrebsvorsorge_mit der HEK | |
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30.01.2012 |
HZV_mit der Knappschaft und der AG Vertragskoordinierung Hinweis: Mit Wirkung zum 01.01.2012 wurde ein Fortführungsvertrag geschlossen. |
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30.12.2012 |
BVKJ-Service
GmbH_Vertrag über den
Einbehalt eines Kostenanteils im Rahmen des Vertrages zur Integrierten
Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Neurodermitis vom 01.09.2011 |
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30.01.2012 |
Verteilungsmaßstab vom 23.04.2010_5.
Nachtrag |
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30.01.2012 |
Bereinigung des KV-übergreifenden Behandlungsbedarfs bei Beitritt von Versicherten zu Selektivverträgen vom 20.12.2010_1. Nachtrag |
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30.01.2012 |
- BKK_Gesamtvertrag v. 18.04.1996_23.
Nachtrag Hinweis: Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit für und Verbraucherschutz für o.g. Verträge ist nun abgelaufen. |
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17.01.2012 |
Prüfungsvereinbarung über das Verfahren zur Prüfung der
Wirtschaftlichkeit durch die gemeinsame Prüfungsstelle und den
Beschwerdeausschuss_1. Nachtrag Erratum: 1. § 1 Abs. 2 S.1 Anlage 1 a lautet wie folgt: Zur Ermittlung der Richtgrößen
2012 wurden die Richtgrößen des Jahres 2011 entsprechend dem vereinbarten
Ausgabenvolumen für Arzneimittel um 2. § 1 Abs. 1 S. 1 Anlage 1 b lautet wie folgt: Zur Ermittlung der Richtgrößen 2012 wurden die Richtgrößen des Jahres 2011 entsprechend dem vereinbarten Ausgabenvolumen Heilmittel um 6,43 % angehoben. 3. In §
1 Abs. 2 Anlage 1 b wurde Satz 1 gestrichen, 4. In der Anlage A zur Heilmittel-Richtgrößenverein-barung 2012 lautet die korrekte Richtgröße für - Innere Medizin – Fachärzte Schwerpunkt Gastroenterologie R 3,83 und nicht 2,83 Euro und für - Kinderheilkunde R 31,11 und nicht 21,87 Euro. |
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