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Amtliche Bekanntmachungen

Die Veröffentlichung von Verträgen, die von der KVH geschlossen wurden, sowie von verbindlichen Bestimmungen aus Beschlüssen der Vertreterversammlung der KVH erfolgen an dieser Stelle. Gemäß §62 (2) der Satzung der KVH werden jeweils entsprechende Hinweise im Hamburger Ärzteblatt oder in Rundschreiben des Vorstandes veröffentlicht.

 

 

 

2012                  2011        2010         2009          2008         2007

06.02.2012

Deutsche BKK_Ergänzungsvereinbarung
_Vereinbarung zur Durchführung von Schutzimpfungen_Auslandsreisen und HPV

 (73 KB)

30.01.2012

Haukrebsvorsorge_BKK_Anlage 1_teilnehmende BKKn   (Stand 01.01.2012)

(27 KB)

30.01.2012

Gesamtvertrag Knappschaft vom 25.11.2011

Erratum:

Durch einen technischen Umsetzungsfehler bedingt, sind folgende Ergänzungen zur Veröffentlichung am 20.12.2011 erforderlich:
1. In der Präambel in Anlage 1 wird die “KBV“ durch die „KVH“ ersetzt.
2. In Anlage 3 wird auf dem Deckblatt das Datum „28.09.2010“ durch „28.09.2011“ ersetzt und nach § 7 das Datum in „28.09.2011“ geändert.
3. In Anlage 3 wird die Protokollnotiz wie folgt ergänzt:
„Protokollnotiz: Die Vertragspartner haben den RLV- Bereinigungsvertrag als Anlage zum Verteilungsmaßstab vereinbart. Für den Fall, dass der Verteilungsmaßstab nicht mehr gemeinsam und einheitlich vereinbart werden muss, findet § 3 keine Anwendung mehr.“
4. In Anlage 4 wird auf dem Deckblatt das Datum „28.09.2010“ durch „28.09.2011“ ersetzt.
5. In Anlage 4 wird die Nummerierung der Absätze in § 1 in Absätze 1 bis 3; in § 2 in Absätze 1 bis 12 und in § 6 in Absätze 1 bis 4 geändert.
6. In Anlage 4 wird nach § 9 das Datum in „28.09.2011“ geändert.

 

30.01.2012

Hautkrebsvorsorge_mit der HEK

(29 KB)

30.01.2012

HZV_mit der Knappschaft und der AG Vertragskoordinierung

Hinweis: Mit Wirkung zum 01.01.2012 wurde ein Fortführungsvertrag geschlossen.

(329 KB)

30.12.2012

BVKJ-Service GmbH_Vertrag über den Einbehalt eines Kostenanteils im Rahmen des Vertrages zur Integrierten Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Neurodermitis vom 01.09.2011
Hinweis: Mit Datum vom 04.11.2011 wurde die Abwicklungvereinbarung mit dem Hinweis, dass der IV-Vertrag zu dem Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten ist, veröffentlicht. Es wurde mitgeteilt, dass der IV-Vertrag mit Wirkung zun 01.012012 in Kraft getreten ist.

 

30.01.2012

Verteilungsmaßstab vom 23.04.2010_5. Nachtrag
Hinweis: Die Vereinbarung wurde am 05.12.2011 unter Vorbehalt bekannt gegeben, um Sie rechtzeitig zu informieren. Das Unterschriftenverfahren ist nun abgeschlossen.

 

30.01.2012

Bereinigung des KV-übergreifenden Behandlungsbedarfs bei Beitritt von Versicherten zu Selektivverträgen vom 20.12.2010_1. Nachtrag
Hinweis: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit für und Verbraucherschutz noch nicht abgelaufen

(17 KB)

30.01.2012

- BKK_Gesamtvertrag v. 18.04.1996_23. Nachtrag
- IKK_Gesamtvertrag v. 18.04.1996_23. Nachtrag
- Knappschaft_Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes v. 23.12.2010_1. Nachtrag
- Knappschaft_Gesamtvertrag vom 25.11.2011

Hinweis: Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit für und Verbraucherschutz für o.g. Verträge ist nun abgelaufen.

 

17.01.2012

Prüfungsvereinbarung über das Verfahren zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch die gemeinsame Prüfungsstelle und den Beschwerdeausschuss_1. Nachtrag

Erratum:
Bei der Veröffentlichung am 21.12.2011 wurden wegen eines Übermittlungsfehlers folgende redaktionelle Änderungen vorgenommen:

1.  § 1 Abs. 2 S.1 Anlage 1 a lautet wie folgt:

Zur Ermittlung der Richtgrößen 2012 wurden die Richtgrößen des Jahres 2011 entsprechend dem vereinbarten Ausgabenvolumen für Arzneimittel um
2,4 % angehoben.

2.  § 1 Abs. 1 S. 1 Anlage 1 b lautet wie folgt:

Zur Ermittlung der Richtgrößen 2012 wurden die Richtgrößen des Jahres 2011 entsprechend dem vereinbarten Ausgabenvolumen Heilmittel um 6,43 % angehoben.

3.  In § 1 Abs. 2 Anlage 1 b wurde Satz 1 gestrichen,
Satz 2 ist jetzt Satz 1.

4.  In der Anlage A zur Heilmittel-Richtgrößenverein-barung 2012 lautet die korrekte Richtgröße für

- Innere Medizin – Fachärzte Schwerpunkt Gastroenterologie R 3,83 und nicht 2,83 Euro und für

- Kinderheilkunde R 31,11 und nicht 21,87 Euro.

zur aktualisierten
        Fassung der
       Vereinbarung