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Amtliche Bekanntmachungen

Die Veröffentlichung von Verträgen, die von der KVH geschlossen wurden, sowie von verbindlichen Bestimmungen aus Beschlüssen der Vertreterversammlung der KVH erfolgen an dieser Stelle. Gemäß §62 (2) der Satzung der KVH werden jeweils entsprechende Hinweise im Hamburger Ärzteblatt oder in Rundschreiben des Vorstandes veröffentlicht.

 

 

 

2012                  2011        2010         2009          2008         2007

08.05.2012

Vertrag gem. § 73a SGB V über die Durchführung einer Auflichtmikroskopie im Rahmen einer Hautkrebsvorsorge-Untersuchung mit der HEK ab 1. April 2012

(19,6 KB)

08.05.2012

3. Nachtrag (Schutzimpfung gegen Rotaviren) zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gem. § 73b SGB V zwischen der KV Hamburg und der AOK Rheinland/Hamburg mit Wirkung ab 1. Januar 2012

(15,6 KB)

08.05.2012

Erratum zur amtlichen Veröffentlichung der

  • QZV-Liste für das 2. Quartal 2012 und der
  • RLV-Arztgruppenliste für das 2. Quartal 2012        
im KVH Journal Nr. 4 vom 30. März 2012:

Die Quartalsbezeichnung in den vorgenannten Listen wird vom 1. Quartal 2012 in [richtig] 2. Quartal 2012 geändert.

 

 

(QZV:40,3 KB)

(RLV: 8 KB)

02.04.2012

Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag gem. § 73c SGB zwischen der SECURVITA BKK und der AG Vertragskoordinierung:

Die BKK Alp ist diesem Vertrag mit Wirkung zum 1. April 2012 beigetreten.

 

02.04.2012

Vertrag nach § 132e SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 i.V.m. § 92 Abs. 1 Nr. 15 SGB V (Schutzimpfungs-Vereinbarung) zwischen der KV Hamburg und dem BKK-Landesverband NORDWEST mit Wirkung ab dem 1.1.2012


Vertrag nach § 132e SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 i.V.m. § 92 Abs. 1 Nr. 15 SGB V (Schutzimpfungs-Vereinbarung) zwischen der KV Hamburg und der IKK classic mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012


Vertrag nach § 132e SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 i.V.m. § 92 Abs. 1 Nr. 15 SGB V (Schutzimpfungs-Vereinbarung) zwischen der KV Hamburg und der Knappschaft mit Wirkung ab dem 1.1.2012

 

32. Nachtrag zum Gesamtvertrag vom 11. April 1996 zwischen der KV Hamburg und dem vdek über die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 i.V.m. § 92 Abs. 1 Nr. 15 SGB V (Schutzimpfungs-Vereinbarung) mit Wirkung ab dem 1.1.2012


Hinweis: Die Verträge wurden am 14. Oktober 2011 unter Vorbehalt bekanntgegeben, um Sie rechtzeitig zu informieren. Das Unterschriftenverfahren ist nun abgeschlossen und der Vertrag somit gültig.

 

02.04.2012

Umsetzungsvereinbarung zur Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen) vom 26. März 2012 zwischen der KV Hamburg und der AOK Rheinland/Hamburg, dem BKK-Landesverband NORDWEST, der IKK classic, der Knappschaft und dem vdek mit Wirkung ab dem 1. April 2012

Hinweis: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war das Unterschriftenverfahren noch nicht abgeschlossen. Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen.

(17,7 KB)

02.04.2012

2. Nachtrag zum Datenstellenvertrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012

(5,9 MB)

02.04.2012

Prüfungsvereinbarung mit Wirkung ab 2012 und Arznei- und Heilmittelvereinbarung für das Jahr 2012:

Hinweis: Der Verträge wurden am 14. Oktober 2011 unter Vorbehalt bekannt gegeben, um Sie rechtzeitig zu informieren. Das Unterschriftenverfahren ist nun abgeschlossen und die Verträge somit gültig.

 

30.03.2012

RLV-Arztgruppenliste für das 2. Quartal 2012

 (7 KB)

30.03.2012

QZV-Liste für das 2. Quartal 2012

 (40 KB)

30.03.2012

5. Nachtrag zum Verteilungsmaßstab vom 23. April 2010 zwischen der KV Hamburg und der AOK Rheinland/Hamburg, dem BKK- Landesverband NORDWEST, der IKK classic, der Knappschaft und dem vdek mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012.

 

1. Nachtrag zur Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73b, 73c, 140a ff. SGB V im Falle KV-bereichsübergreifender Inanspruchnahme zwischen der KV Hamburg undder AOK Rheinland/Hamburg, dem BKK - Landesverband NORDWEST, die Krankenkasse für den Gartenbau, der IKK classic, der Knappschaft und dem vdek.

 

24. Nachtrag zum Gesamtvertrag vom 18. April 1996 zwischen der KV Hamburg und dem BKK-Landesverband NORDWEST zur Bereinigung des Behandlungsbedarfs bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73b, 73c, 140a ff. SGB V in Verbindung mit § 87a Absatz 3 Satz 2 und § 83 SGB V mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012.

 

1. Nachtrag zur Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73b, 73c, 140a ff. SGB V in Verbindung mit § 87a Absatz 3 Satz 2 und § 83 SGB V mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012 zwischen der KV Hamburg und der Techniker Krankenkasse.

 

25. Nachtrag zum Gesamtvertrag vom 18. April 1996 über die Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73b, 73c, 140a ff. SGB V in Verbindung mit § 87a Absatz 3 Satz 2 und § 83 SGB V mit Wirkung ab dem II. Quartal 2011 bis IV. Quartal 2012 zwischen der KV Hamburg und der AOK Rheinland/Hamburg.

 

Hinweis: Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz für o. g. Verträge ist nun abgelaufen.

 

30.03.2012

Vereinbarung auf der Grundlage von § 132 e SGB V zwischen der KV Hamburg und der BKK vor Ort über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen bei Auslandsreisen nach § 20d Absatz 2 SGB V mit Wirkung ab dem 1. April 2012.

 

2. Nachtrag zur Ergänzungsvereinbarung zwischen der KV Hamburg und der Techniker Krankenkasse über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen für Auslandsreisen und Impfung zur Prävention von Gebärmutterhalskrebs mit Humanem Papillomvirus-Impfstoff (HPV) vom 14.09.2007 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 21. Januar 2009 mit Wirkung ab dem 1. April 2012.

 

Vereinbarung auf der Grundlage von § 132 e SGB V zwischen der KV Hamburg und der Novitas BKK über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen bei Auslandsreisen nach § 20d Absatz 2 SGB V mit Wirkung ab dem 1. April 2012.

 

Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V  i.V. mit § 20 d Abs. 2 SGB V über die Durchführung und Abrechnung von zusätzlichen Schutzimpfungen sowie von Impfungen im Rahmen von Auslandsreisen als Satzungsleistungen zwischen der KV Hamburg und der Knappschaft.

 

Hinweis: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war das Unterschriftenverfahren für o. g. Verträge noch nicht abgeschlossen und die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz war für diese Verträge zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen.

(19 KB)

 

 

 

 

 

(23 KB)

 

 

 

 

 

 

 

 

(17 KB)

 

 

 

 

 

(57 KB)


 

 

22.03.2012

Ausführungsbestimmungen (zum Gebühren-verzeichnis) vom 05.04.2011_2. Nachtrag

(7 KB)

22.03.2012

Gebührenverzeichnis vom 18.11.2010_2. Nachtrag

(20 KB)

06.02.2012

Deutsche BKK_Ergänzungsvereinbarung
_Vereinbarung zur Durchführung von Schutzimpfungen_Auslandsreisen und HPV

 (73 KB)

30.01.2012

Haukrebsvorsorge_BKK_Anlage 1_teilnehmende BKKn   (Stand 01.01.2012)

(27 KB)

30.01.2012

Gesamtvertrag Knappschaft vom 25.11.2011

Erratum:

Durch einen technischen Umsetzungsfehler bedingt, sind folgende Ergänzungen zur Veröffentlichung am 20.12.2011 erforderlich:
1. In der Präambel in Anlage 1 wird die “KBV“ durch die „KVH“ ersetzt.
2. In Anlage 3 wird auf dem Deckblatt das Datum „28.09.2010“ durch „28.09.2011“ ersetzt und nach § 7 das Datum in „28.09.2011“ geändert.
3. In Anlage 3 wird die Protokollnotiz wie folgt ergänzt:
„Protokollnotiz: Die Vertragspartner haben den RLV- Bereinigungsvertrag als Anlage zum Verteilungsmaßstab vereinbart. Für den Fall, dass der Verteilungsmaßstab nicht mehr gemeinsam und einheitlich vereinbart werden muss, findet § 3 keine Anwendung mehr.“
4. In Anlage 4 wird auf dem Deckblatt das Datum „28.09.2010“ durch „28.09.2011“ ersetzt.
5. In Anlage 4 wird die Nummerierung der Absätze in § 1 in Absätze 1 bis 3; in § 2 in Absätze 1 bis 12 und in § 6 in Absätze 1 bis 4 geändert.
6. In Anlage 4 wird nach § 9 das Datum in „28.09.2011“ geändert.

 

30.01.2012

Hautkrebsvorsorge_mit der HEK

(29 KB)

30.01.2012

HZV_mit der Knappschaft und der AG Vertragskoordinierung

Hinweis: Mit Wirkung zum 01.01.2012 wurde ein Fortführungsvertrag geschlossen.

(329 KB)

30.12.2012

BVKJ-Service GmbH_Vertrag über den Einbehalt eines Kostenanteils im Rahmen des Vertrages zur Integrierten Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Neurodermitis vom 01.09.2011
Hinweis: Mit Datum vom 04.11.2011 wurde die Abwicklungvereinbarung mit dem Hinweis, dass der IV-Vertrag zu dem Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten ist, veröffentlicht. Es wurde mitgeteilt, dass der IV-Vertrag mit Wirkung zun 01.012012 in Kraft getreten ist.

 

30.01.2012

Verteilungsmaßstab vom 23.04.2010_5. Nachtrag
Hinweis: Die Vereinbarung wurde am 05.12.2011 unter Vorbehalt bekannt gegeben, um Sie rechtzeitig zu informieren. Das Unterschriftenverfahren ist nun abgeschlossen.

 

30.01.2012

Bereinigung des KV-übergreifenden Behandlungsbedarfs bei Beitritt von Versicherten zu Selektivverträgen vom 20.12.2010_1. Nachtrag
Hinweis: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit für und Verbraucherschutz noch nicht abgelaufen

(17 KB)

30.01.2012

- BKK_Gesamtvertrag v. 18.04.1996_23. Nachtrag
- IKK_Gesamtvertrag v. 18.04.1996_23. Nachtrag
- Knappschaft_Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes v. 23.12.2010_1. Nachtrag
- Knappschaft_Gesamtvertrag vom 25.11.2011

Hinweis: Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit für und Verbraucherschutz für o.g. Verträge ist nun abgelaufen.

 

17.01.2012

Prüfungsvereinbarung über das Verfahren zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch die gemeinsame Prüfungsstelle und den Beschwerdeausschuss_1. Nachtrag

Erratum:
Bei der Veröffentlichung am 21.12.2011 wurden wegen eines Übermittlungsfehlers folgende redaktionelle Änderungen vorgenommen:

1.  § 1 Abs. 2 S.1 Anlage 1 a lautet wie folgt:

Zur Ermittlung der Richtgrößen 2012 wurden die Richtgrößen des Jahres 2011 entsprechend dem vereinbarten Ausgabenvolumen für Arzneimittel um
2,4 % angehoben.

2.  § 1 Abs. 1 S. 1 Anlage 1 b lautet wie folgt:

Zur Ermittlung der Richtgrößen 2012 wurden die Richtgrößen des Jahres 2011 entsprechend dem vereinbarten Ausgabenvolumen Heilmittel um 6,43 % angehoben.

3.  In § 1 Abs. 2 Anlage 1 b wurde Satz 1 gestrichen,
Satz 2 ist jetzt Satz 1.

4.  In der Anlage A zur Heilmittel-Richtgrößenverein-barung 2012 lautet die korrekte Richtgröße für

- Innere Medizin – Fachärzte Schwerpunkt Gastroenterologie R 3,83 und nicht 2,83 Euro und für

- Kinderheilkunde R 31,11 und nicht 21,87 Euro.

zur aktualisierten
        Fassung der
       Vereinbarung