Amtliche Bekanntmachungen
Die Veröffentlichung von Verträgen, die von der KVH geschlossen wurden, sowie von verbindlichen Bestimmungen aus Beschlüssen der Vertreterversammlung der KVH erfolgen an dieser Stelle. Gemäß §62 (2) der Satzung der KVH werden jeweils entsprechende Hinweise im Hamburger Ärzteblatt oder in Rundschreiben des Vorstandes veröffentlicht.
| 2012 2011 2010 2009 2008 2007 | ||
|---|---|---|
|
08.05.2012 |
Vertrag gem. § 73a SGB V über die Durchführung einer Auflichtmikroskopie im Rahmen einer Hautkrebsvorsorge-Untersuchung mit der HEK ab 1. April 2012 | |
|
08.05.2012 |
3. Nachtrag (Schutzimpfung gegen Rotaviren) zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gem. § 73b SGB V zwischen der KV Hamburg und der AOK Rheinland/Hamburg mit Wirkung ab 1. Januar 2012 | |
|
08.05.2012 |
Erratum zur amtlichen Veröffentlichung der
Die Quartalsbezeichnung in den vorgenannten Listen wird vom 1. Quartal 2012 in [richtig] 2. Quartal 2012 geändert. |
|
|
02.04.2012 |
Vertrag zur Versorgung mit klassischer Homöopathie als besonderen Versorgungsauftrag gem. § 73c SGB zwischen der SECURVITA BKK und der AG Vertragskoordinierung: Die BKK Alp ist diesem Vertrag mit Wirkung zum 1. April 2012 beigetreten. |
|
|
02.04.2012 |
Vertrag nach § 132e SGB V über die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 i.V.m. § 92 Abs. 1 Nr. 15 SGB V (Schutzimpfungs-Vereinbarung) zwischen der KV Hamburg und dem BKK-Landesverband NORDWEST mit Wirkung ab dem 1.1.2012
32. Nachtrag zum Gesamtvertrag vom 11. April 1996 zwischen der KV Hamburg und dem vdek über die Durchführung von Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 i.V.m. § 92 Abs. 1 Nr. 15 SGB V (Schutzimpfungs-Vereinbarung) mit Wirkung ab dem 1.1.2012
|
|
|
02.04.2012 |
Umsetzungsvereinbarung zur Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 zu den Bundesmantelverträgen) vom 26. März 2012 zwischen der KV Hamburg und der AOK Rheinland/Hamburg, dem BKK-Landesverband NORDWEST, der IKK classic, der Knappschaft und dem vdek mit Wirkung ab dem 1. April 2012 Hinweis: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war das Unterschriftenverfahren noch nicht abgeschlossen. Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen. |
|
|
02.04.2012 |
2. Nachtrag zum Datenstellenvertrag mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012 |
|
|
02.04.2012 |
Prüfungsvereinbarung mit Wirkung ab 2012 und Arznei- und Heilmittelvereinbarung für das Jahr 2012: Hinweis: Der Verträge wurden am 14. Oktober 2011 unter Vorbehalt bekannt gegeben, um Sie rechtzeitig zu informieren. Das Unterschriftenverfahren ist nun abgeschlossen und die Verträge somit gültig. |
|
|
30.03.2012 |
RLV-Arztgruppenliste für das 2. Quartal 2012 |
|
|
30.03.2012 |
QZV-Liste für das 2. Quartal 2012 |
|
|
30.03.2012 |
5. Nachtrag zum Verteilungsmaßstab vom 23. April 2010 zwischen der KV Hamburg und der AOK Rheinland/Hamburg, dem BKK- Landesverband NORDWEST, der IKK classic, der Knappschaft und dem vdek mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012.
1. Nachtrag zur Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73b, 73c, 140a ff. SGB V im Falle KV-bereichsübergreifender Inanspruchnahme zwischen der KV Hamburg undder AOK Rheinland/Hamburg, dem BKK - Landesverband NORDWEST, die Krankenkasse für den Gartenbau, der IKK classic, der Knappschaft und dem vdek.
24. Nachtrag zum Gesamtvertrag vom 18. April 1996 zwischen der KV Hamburg und dem BKK-Landesverband NORDWEST zur Bereinigung des Behandlungsbedarfs bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73b, 73c, 140a ff. SGB V in Verbindung mit § 87a Absatz 3 Satz 2 und § 83 SGB V mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012.
1. Nachtrag zur Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73b, 73c, 140a ff. SGB V in Verbindung mit § 87a Absatz 3 Satz 2 und § 83 SGB V mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012 zwischen der KV Hamburg und der Techniker Krankenkasse.
25. Nachtrag zum Gesamtvertrag vom 18. April 1996 über die Vereinbarung zur Bereinigung des Behandlungsbedarfes bei Beitritt von Versicherten zu Verträgen nach §§ 73b, 73c, 140a ff. SGB V in Verbindung mit § 87a Absatz 3 Satz 2 und § 83 SGB V mit Wirkung ab dem II. Quartal 2011 bis IV. Quartal 2012 zwischen der KV Hamburg und der AOK Rheinland/Hamburg.
Hinweis: Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz für o. g. Verträge ist nun abgelaufen. |
|
|
30.03.2012 |
Vereinbarung auf der Grundlage von § 132 e SGB V zwischen der KV Hamburg und der BKK vor Ort über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen bei Auslandsreisen nach § 20d Absatz 2 SGB V mit Wirkung ab dem 1. April 2012.
2. Nachtrag zur Ergänzungsvereinbarung zwischen der KV Hamburg und der Techniker Krankenkasse über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen für Auslandsreisen und Impfung zur Prävention von Gebärmutterhalskrebs mit Humanem Papillomvirus-Impfstoff (HPV) vom 14.09.2007 in der Fassung des 1. Nachtrages vom 21. Januar 2009 mit Wirkung ab dem 1. April 2012.
Vereinbarung auf der Grundlage von § 132 e SGB V zwischen der KV Hamburg und der Novitas BKK über die Durchführung und Abrechnung von Schutzimpfungen bei Auslandsreisen nach § 20d Absatz 2 SGB V mit Wirkung ab dem 1. April 2012.
Vereinbarung auf der Grundlage von § 132e SGB V i.V. mit § 20 d Abs. 2 SGB V über die Durchführung und Abrechnung von zusätzlichen Schutzimpfungen sowie von Impfungen im Rahmen von Auslandsreisen als Satzungsleistungen zwischen der KV Hamburg und der Knappschaft.
Hinweis: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war das Unterschriftenverfahren für o. g. Verträge noch nicht abgeschlossen und die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz war für diese Verträge zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht abgelaufen. |
|
|
22.03.2012 |
Ausführungsbestimmungen (zum Gebühren-verzeichnis) vom 05.04.2011_2. Nachtrag |
|
|
22.03.2012 |
Gebührenverzeichnis vom 18.11.2010_2. Nachtrag |
|
|
06.02.2012 |
Deutsche BKK_Ergänzungsvereinbarung |
|
|
30.01.2012 |
Haukrebsvorsorge_BKK_Anlage 1_teilnehmende BKKn (Stand 01.01.2012) |
|
|
30.01.2012 |
Gesamtvertrag Knappschaft vom 25.11.2011 Erratum: Durch einen technischen Umsetzungsfehler bedingt, sind folgende Ergänzungen zur Veröffentlichung am 20.12.2011 erforderlich: |
|
|
30.01.2012 |
Hautkrebsvorsorge_mit der HEK | |
|
30.01.2012 |
HZV_mit der Knappschaft und der AG Vertragskoordinierung Hinweis: Mit Wirkung zum 01.01.2012 wurde ein Fortführungsvertrag geschlossen. |
|
|
30.12.2012 |
BVKJ-Service
GmbH_Vertrag über den
Einbehalt eines Kostenanteils im Rahmen des Vertrages zur Integrierten
Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Neurodermitis vom 01.09.2011 |
|
|
30.01.2012 |
Verteilungsmaßstab vom 23.04.2010_5.
Nachtrag |
|
|
30.01.2012 |
Bereinigung des KV-übergreifenden Behandlungsbedarfs bei Beitritt von Versicherten zu Selektivverträgen vom 20.12.2010_1. Nachtrag |
|
|
30.01.2012 |
- BKK_Gesamtvertrag v. 18.04.1996_23.
Nachtrag Hinweis: Die Erklärungsfrist der Behörde für Gesundheit für und Verbraucherschutz für o.g. Verträge ist nun abgelaufen. |
|
|
17.01.2012 |
Prüfungsvereinbarung über das Verfahren zur Prüfung der
Wirtschaftlichkeit durch die gemeinsame Prüfungsstelle und den
Beschwerdeausschuss_1. Nachtrag Erratum: 1. § 1 Abs. 2 S.1 Anlage 1 a lautet wie folgt: Zur Ermittlung der Richtgrößen
2012 wurden die Richtgrößen des Jahres 2011 entsprechend dem vereinbarten
Ausgabenvolumen für Arzneimittel um 2. § 1 Abs. 1 S. 1 Anlage 1 b lautet wie folgt: Zur Ermittlung der Richtgrößen 2012 wurden die Richtgrößen des Jahres 2011 entsprechend dem vereinbarten Ausgabenvolumen Heilmittel um 6,43 % angehoben. 3. In §
1 Abs. 2 Anlage 1 b wurde Satz 1 gestrichen, 4. In der Anlage A zur Heilmittel-Richtgrößenverein-barung 2012 lautet die korrekte Richtgröße für - Innere Medizin – Fachärzte Schwerpunkt Gastroenterologie R 3,83 und nicht 2,83 Euro und für - Kinderheilkunde R 31,11 und nicht 21,87 Euro. |
|
Infocenter nur Mitglieder
ePost