Qualitätssicherung
Die KVH überprüft die Leistungen, die die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten erbringen, fortlaufend auf ihre Qualität. Experten von Qualitätssicherungskommissionen begutachten gemeinsam mit den Fachleuten der KV das ärztliche Tun. Ziel der Qualitätssicherung ist es, eine Patientenversorgung auf höchstem Niveau zu gewährleisten, die dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht. Die Anzahl der genehmigungspflichtigen Leistungen nimmt kontinuierlich zu. Fast jede neue Behandlungsmethode wird heute im ambulanten Bereich von Qualitätsmaßnahmen begleitet. Nur Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten, die die geforderten Qualitätsstandards erfüllen und nachweisen, dürfen diese Leistungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbringen und abrechnen.


