Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG)
Seit dem 1. Januar 2007 können niedergelassene Ärzte ihre Arbeit flexibler gestalten. Möglich macht es das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz. Seither kann ein Arzt an mehreren Orten gleichzeitig tätig werden, sei es in eigener Praxis oder als Angestellter. Er darf als Angestellter sowohl im Krankenhaus als auch in einem Medizinischen Versorgungszentrum arbeiten. Zusammenschlüsse über Orts-, Praxis- und Fachgebietsgrenzen hinweg werden möglich. Altersgrenzen fallen.
Zur Orientierung haben wir hier die wichtigsten Neuerungen zusammengestellt.
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weiterführende Informationen | ||
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Glossar zum VÄndG |
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FAQ zum VÄndG ( ein Service der KBV) |
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Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz - Chancen durch Vielfalt [Broschüre der KBV] |
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