Laborreform
Am 1. Oktober 2008 trat der erste Teil der Laborreform in Kraft. Seitdem müssen Hamburger Laborgemeinschaften ihre Leistungen direkt mit der KV Hamburg abrechnen.
Was hat sich durch die Reform geändert und was müssen Sie als Mitglied einer Laborgemeinschaft beachten?
Anforderung von Leistungen aus der Laborgemeinschaft
Für die Anforderung von Laboruntersuchungen aus der Laborgemeinschaft wurde ab dem 01.10.2008 das neue Muster 10A (Anforderungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen bei Laborgemeinschaften) eingeführt. Das ausgefüllte Muster 10A ist von Ihnen mit dem Untersuchungsmaterial an Ihre Laborgemeinschaft zu übersenden.
Um Sie pünktlich zu Beginn des 4. Quartals 2008 mit dem neuen Muster 10A auszustatten, hatten wir Ihnen mit gesonderten Schreiben eine kleine Stückzahl der Muster 10A per Post zugesandt. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, die von Ihnen benötigten Muster 10A über Ihre Laborgemeinschaft zu beziehen.
Das Muster 10A liegt im Formularraum der KV Hamburg für Sie bereit.
Auftragsüberweisung mittels Muster 10
Die Möglichkeit, Laboruntersuchungen des Abschnitts 32.2 EBM mittels Muster 10 (Überweisungs-/Abrechnungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen) als Auftragsleistungen bei einem anderen Arzt in Auftrag zu geben, besteht für Sie weiterhin.Ausfüllen des Muster 10A
Die Laboruntersuchungen sind in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Die angeforderten Parameter müssen von Ihnen durch waagerechte Striche im vorgesehenen Feld markiert werden. An dem Verfahren der Zuordnung der Anforderung zur Probe sollte sich durch das Muster 10A nichts ändern. Sie kleben wie bisher einen Barcode-Aufkleber auf die Probe, den anderen Aufkleber auf das Muster 10A. Neu ist aber, dass auf dem Muster 10A optional sowohl die Patientendaten als auch die angeforderten Parameter in einem weiteren feineren Barcode bedruckt werden können. Nur in diesem Fall ist das Formular zwingend mit einem Laserdrucker zu bedrucken (Blanko-Formularbedruckung). Das Bedrucken mit dem Barcode ist durch Ihr Praxisverwaltungssystem zu realisieren. Eine Verpflichtung zur Barcode-Bedruckung besteht nicht.
Abrechnung der Laborleistungen
Bisher haben Sie die aus Ihrer Laborgemeinschaft bezogenen Laboruntersuchungen gegenüber Ihrer KV selbst abgerechnet. Ab 01.10.2008 ändert sich dieses. Die aus einer Laborgemeinschaft bezogenen Leistungen werden nunmehr über die Laborgemeinschaft direkt bei der KV abgerechnet, in deren Bereich die Laborgemeinschaft ihren Sitz hat. Die unmittelbare Abrechnung durch den veranlassenden Arzt selbst ist in diesem Fall nicht mehr möglich. Im Eigenlabor erbrachte Laboruntersuchungen, wie z. B. die Blutsenkungsgeschwindigkeit und B2-Teste, können Sie aber wie bisher selbst mit der KV Hamburg abrechnen.Wirtschaftlichkeitsbonus und Laborgrundgebühr
Der Wirtschaftlichkeitsbonus bleibt in der Ihnen bekannten Form erhalten. Auch an den Budgets ändert sich nichts. Zudem erfolgt eine Punktzahlanhebung für Allgemeinärzte, Praktische Ärzte, Hausärztliche Internisten und für Kinder- und Jugendärzte ab 1. Oktober 2008 um 20 % von 40 auf 48 Punkte bzw. von 15 auf 17 Punkte. Die Laborgrundgebühr für den ärztlichen Leistungsanteil ist seit dem 01.01.2008 in die Versicherten- bzw. Grundpauschale eingeflossen.Anpassung Ihrer Abschlagszahlung
Da nunmehr Ihre Laborgemeinschaft direkt die Laborleistungen des Abschnittes 32.2 EBM mit der KV abrechnet, werden Sie für diese Laborleistungen ab dem 4. Quartal 2008 - abgesehen vom Wirtschaftlichkeitsbonus - keine Vergütung mehr erhalten. Sollten die von Ihrer Laborgemeinschaft bezogenen Laborkosten in der Vergangenheit einen nicht unerheblichen Anteil an Ihrer Vergütung ausgemacht haben, bieten wir Ihnen an, Ihre Abschlagszahlungen ab Oktober 2008 entsprechend anzupassen, um eine spätere Überzahlung zu vermeiden. Sofern Sie dies wünschen, bitten wir Sie, sich mit unserer Buchhaltung in Verbindung zu setzten.
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