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Lebenslange Arzt- und Betriebsstättennummer

Seit dem 1. Juli 2008 müssen alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten bei der Abrechnung sowohl eine Arzt- als auch eine Betriebsstättennummer angeben. Ziel dieser neuen Regelung ist die Erhöhung der Transparenz - sprich: Welcher Arzt erbringt welche Leistung an welchem Ort?   

 

 

Flyer zum Download


Lebenslange Arzt- und Betriebsstättennummer

 

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