Lebenslange Arzt- und Betriebsstättennummer
Seit dem 1. Juli 2008 müssen alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten bei der Abrechnung sowohl eine Arzt- als auch eine Betriebsstättennummer angeben. Ziel dieser neuen Regelung ist die Erhöhung der Transparenz - sprich: Welcher Arzt erbringt welche Leistung an welchem Ort?


