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LANR und BSNR

Seit dem 1. Juli 2008 müssen alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten bei der Abrechnung Arzt-  und Betriebsstättennummer angeben. Die neu erteilte "lebenslange" Arztnummer begleitet den Vertragsarzt, solange er an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt. Ziel dieser neuen Regelung ist die Erhöhung der Transparenz.

 

 

 


Infoblatt zum Thema

 









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