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Hilfsmittel

Neben der Versorgung mit Arznei-und Verbandmitteln sowie Heilmitteln haben Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln (§33 SGB V). Hilfsmittel sind sächliche medizinische Leistungen wie

  • Seh – und Hörhilfen
  • Körperersatzstücke
  • Orthopädische und andere Hilfsmittel

Alle Details zur Verordnung von Hilfsmitteln sind in den Hilfsmittelrichtlinien geregelt. Ergänzend zur Richtlinie erstellt der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 139 SGB V ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis, in dem von der Leistungspflicht umfasste Hilfsmittel aufgeführt sind. Die Aufnahme von Produkten in das Hilfsmittel- oder Pflegehilfsmittelverzeichnis erfolgt auf Antrag der Hersteller. Das Hilfsmittelverzeichnis ist nicht bindend im rechtlichen Sinne, allerdings entfaltet es eine "marktsteuernde" Wirkung. Es liefert umfassende Informationen zur Leistungspflicht der Krankenkassen sowie über die Art und Qualität der am Markt erhältlichen Produkte.

 

Hilfsmittel sind im Gegensatz zu Arznei, Verband und Heilmitteln nicht budgetiert. Deshalb muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die Verordnung von Hilfsmitteln nicht zusammen mit Arzneimitteln erfolgt, sondern auf einem getrennten Rezept unter entsprechender Kennzeichnung des Feldes 7. Das Wirtschaftlichkeitsgebot im Hinblick auf die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Versorgung mit Hilfsmitteln bleibt davon unberührt. Gemäß den Hilfsmittelrichtlinien kann der Arzt bei der Verordnung entweder die Produktart oder die entsprechende siebenstellige Positionsnummer angeben. Das Einzelprodukt wird dann durch den Fachhandel nach Maßgabe der mit den Krankenkassen abgeschlossenen Verträge zur wirtschaftlichen Versorgung ausgewählt.

 

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Hilfsmittelrichtlinie

 

 

 

weiterführende Informationen

Hilfsmittelverzeichnis

 

Übersicht von der Versorgung ausgeschlossener Hilfsmittel

 

PDF (12 KB)

Abgrenzungskatalog der Spitzenverbände der Krankenkassen zur Hilsmittelversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen

 

PDF (366 KB)

Hilfsmittelabgabe über Depots -
Hinweise des GKV-Spitzenverbandes der Krankenkassen zur Umsetzung des § 128 Absatz 1 SGB V (Hilfsmittelabgabe über Depots) vom 31. März 2009


PDF (51 KB)

 

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