28.07.2014
HAMBURG, 28.7.2014 Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung Hamburg (KVH) haben sich auf ein neuartiges Screening-Programm verständigt, durch welches Patienten im Vorfeld eines Krankenhausaufenthaltes auf sogenannte multiresistente gramnegative Keime (MRGN) hin getestet werden. Durch diese Erweiterung der bereits bestehenden MRSA-Testungen soll eine weitere Ausbreitung resistenter Bakterien verhindert und somit ein größerer Schutz für Patienten erreicht werden
„Ziel des Modellprojekts ist es, infizierte Patienten bestmöglich zu versorgen und die Weiterverbreitung von MRGN-Bakterien auf abwehrgeschwächte und kranke Menschen zu verhindern“, sagt Angelika Magas, Leiterin des Bereichs Qualitätssicherung der KVH. Das Screening solle außerdem gewährleisten, dass sich Kliniken frühzeitig auf betroffene Patienten einstellen und Schutzmaßnahmen ergreifen können. In den letzten Jahren, so Magas, sei ein massiver Anstieg der Ausbreitung multiresistenter Keime zu beobachten, was zu einer erheblichen gesundheitlichen Gefahr für die Patienten führe. Mit dem MRGN-Screening-Programm sei jetzt ein erster wichtiger Schritt zur Eindämmung dieser Entwicklung vollzogen
Ralf Baade, stellvertretender Leiter der Landesvertretung Hamburg des Verbands der Ersatzkassen: „Wir erhoffen uns von dem Projekt, dass Patienten künftig besser vor einer Ansteckung mit den MRGN-Erregern geschützt werden. Gleichzeitig bauen wir darauf, dass sich niedergelassene Ärzte mit ihren Kollegen im Krankenhaus noch intensiver als bisher darüber austauschen, wie ein Patient optimal versorgt werden kann, der bereits Keime in sich trägt.
Das Programm sieht vor, dass im Vorfeld einer geplanten Operation in einem Krankenhaus der einweisende niedergelassene Arzt bei Risikopatienten ein bis zwei Wochen vor dem Klinikaufenthalt einen Abstrich entnimmt, der auf die Erreger hin getestet wird. Liegt eine Infektion vor, erläutert der Arzt dem Patienten die nun nötigen Maßnahmen. Außerdem informiert er das betreffende Krankenhaus über das Testergebnis, so dass Vorsorgemaßnahmen getroffen werden können
Hat ein Patient aufgrund des Screenings erfahren, dass er sich mit MRGN-Keimen angesteckt hat, kann er sich an seine behandelnden Ärzte wenden und/oder zusätzlichen Rat bei den bekannten Patienten-Beratungsstellen in der Hansestadt einholen
Hintergrund: Wer gilt als Risikopatient?
Als Risikopatienten gelten nach Auskunft des Robert-Koch-Instituts beispielsweise
zum Beispiel im Mittelmeerraum, in Südeuropa und Nordafrika.
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