Zahlungstermine
Auf die vierteljährliche Abrechnung werden monatlich vorläufige Abschlagszahlungen an folgenden Terminen geleistet:
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für Januar |
am 23.01. eines Jahres, |
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für Februar |
am 07.03. eines Jahres, |
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für März |
am 23.03. eines Jahres, |
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für April |
am 23.04. eines Jahres, |
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für Mai |
am 07.06. eines Jahres, |
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für Juni |
am 23.06. eines Jahres, |
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für Juli |
am 23.07. eines Jahres, |
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für August |
am 07.09. eines Jahres, |
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für September |
am 23.09. eines Jahres, |
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für Oktober |
am 23.10. eines Jahres, |
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für November |
am 07.12. eines Jahres, |
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für Dezember |
am 21.12. eines Jahres. |
Die Abschläge betragen 25% des zu erwartenden Quartalsumsatzes.
Die Restzahlung erfolgt nach Fertigstellung der Gesamtabrechnung durch die KVH unter Berücksichtigung des Verwaltungskostenabzuges zu folgenden Terminen:
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für das 1. Vierteljahr |
am 23.08. des Jahres, |
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für das 2. Vierteljahr |
am 23.11. des Jahres, |
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für das 3. Vierteljahr |
am 22.02. des darauffolgenden Jahres, |
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für das 4. Vierteljahr |
am 23.05. des darauffolgenden Jahres. |
Der Vorstand der KVH kann mit Zustimmung des Vorstandsbeirates in Ausnahmefällen für ein Quartal einen abweichenden Termin festsetzen.

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