Sie befinden sich hier: Ärzte und PsychotherapeutenAbrechnung ♦ Honorar

Zahlungstermine

 

Auf die vierteljährliche Abrechnung werden monatlich vorläufige Abschlagszahlungen an folgenden Terminen geleistet:

 

für Januar

am 23.01. eines Jahres,

für Februar

am 07.03. eines Jahres,

für März

am 23.03. eines Jahres,

für April

am 23.04. eines Jahres,

für Mai

am 07.06. eines Jahres,

für Juni

am 23.06. eines Jahres,

für Juli

am 23.07. eines Jahres,

für August

am 07.09. eines Jahres,

für September

am 23.09. eines Jahres,

für Oktober

am 23.10. eines Jahres,

für November

am 07.12. eines Jahres,

für Dezember

am 21.12. eines Jahres.

 

Die Abschläge betragen 25% des zu erwartenden Quartalsumsatzes.



Die Restzahlung erfolgt nach Fertigstellung der Gesamtabrechnung durch die KVH unter Berücksichtigung des Verwaltungskostenabzuges zu folgenden Terminen:

 

für das 1. Vierteljahr

am 23.08. des Jahres,

für das 2. Vierteljahr

am 23.11. des Jahres,

für das 3. Vierteljahr

am 22.02. des darauffolgenden Jahres,

für das 4. Vierteljahr

am 23.05. des darauffolgenden Jahres.

 

Der Vorstand der KVH kann mit Zustimmung des Vorstandsbeirates in Ausnahmefällen für ein Quartal einen abweichenden Termin festsetzen.