EHIC & Co
Wissenswertes zur Behandlung von Patienten, die im Ausland versichert sind
Kommt ein Patient, der im EU- bzw. EWR-Ausland oder der Schweiz versichert ist, in die Praxis, legt er seine "European Health Insurance Card – EHIC" bzw. eine Ersatzbescheinigung als Anspruchsnachweis vor.
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Weieterführende externe Links zum Thema: Was ist zu tun? | ||
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KBV-Merkblatt: Zwischenstaatliches Krankenversicherungsrecht |
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Vereinbarung zur Anwendung der Europäischen Krankenversicherungskarte" |
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Artikel: Wohnungslose Patienten in der Praxis (aus KVH-Journal 01/2007) |
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EHICs aus Österreich
Einige österreichische Krankenkassen stellen Europäische Krankenversichertenkarten aus, die nicht den Vorgaben entsprechen. Diese Karten erkennen Sie an folgenden Merkmalen:
Weder der Name des Versicherten noch der Versicherer (Krankenkasse) sind erkennbar. In diesen Feldern stehen nur Sterne. Nur in Feld 8 steht die Kennnummer der Karte.
Die Karten dürfen auf keinen Fall in der Praxis akzeptiert werden!
Was ist zu tun?
Die Inhaber dieser ungültigen Karten kommen grundsätzlich für die Ausstellung einer provisorischen Ersatzbescheinigung in Betracht. Gegebenenfalls kann die deutsche gewählte Krankenkasse bei der österreichischen Kasse eine provisorische Ersatzbescheinigung anfordern.
Warum eine Ersatzbescheinigung?
Die Krankenkassen können die Forderungen der Ärzte für erbrachte Leistungen in den beschriebenen Fällen nur dann begleichen, wenn ihr für den jeweiligen Einzelfall eine gültige provisorische Ersatzbescheinigung vorliegt.

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