Sie befinden sich hier: Ärzte und PsychotherapeutenAbrechnung ♦ Honorar


Sie sind KVH-Mitglied

und haben Fragen?

Infocenter
Tel. 040/22802-900

 

KV Journal


 

 

Fragen und

Antworten




 

Honorar

Wie erhalten Ärzte und Psychotherapeuten ihr Geld?


Die Krankenkassen zahlen die Gesamtvergütung für die ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen entsprechend der abgeschlossenen Verträge an die KVH. Die Rechtsgrundlage steht im Sozialgesetzbuch (SGB) V .

Die KVH verteilt die Vergütung an die Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten nach Maßgabe der erbrachten Leistungen. Grundlage für die Verteilung ist der Verteilungsmaßstab (VM).

 

 


 
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie weitere Informationen

 

Der Weg der Abrechnung durch die KVH

Vom Einreichen der Abrechnungs-belege bei der KVH bis zur Erstellung des Honorarbescheides

Zahlungstermine der KVH

Auf die vierteljährliche Abrechnung werden monatlich vorläufige Abschlagszahlungen an festenTerminen geleistet.