Honorar
Wie erhalten Ärzte und Psychotherapeuten ihr Geld?
Die Krankenkassen zahlen die Gesamtvergütung für die ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen entsprechend der abgeschlossenen Verträge an die KVH. Die Rechtsgrundlage steht im Sozialgesetzbuch (SGB) V .
Die KVH verteilt die Vergütung an die Ärzte und psychologischen Psychotherapeuten nach Maßgabe der erbrachten Leistungen. Grundlage für die Verteilung ist der Verteilungsmaßstab (VM).
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Der Weg der Abrechnung durch die KVH
Vom Einreichen der Abrechnungs-belege bei der KVH bis zur Erstellung des HonorarbescheidesZahlungstermine der KVH
Auf die vierteljährliche Abrechnung werden monatlich vorläufige Abschlagszahlungen an festenTerminen geleistet.


