Kassengebühr
Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) hat zum 1. Januar 2004 diverse Neuerungen gebracht, so auch den Zusatzbeitrag für die Krankenkasse und die Zuzahlungen zu Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Nachfolgend finden Sie alles Wissenswerte zu diesen Themen.
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Informationen zum Download | ||
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Zuzahlungen auf einen Blick |
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Zahlungsaufforderung |
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Sonderabrechnungsnummer/ Kassengebühr |
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Merkblatt über die Zahlung beim Psychotherapeuten |
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Kassengebühr - zahlen oder nicht zahlen?
Die Kassengebühr muss gezahlt werden, wenn...
- Ihr Patient älter als 18 Jahre ist und einer Primär- oder Ersatzkasse angehört oder Sozialhilfeempfänger mit Krankenversichertenkarte ist,
- Ihr Patient keine quartalsaktuelle Überweisung vorlegt,
- Ihr Patient keine Zuzahlungsbefreiung seiner Krankenkasse vorlegt,
- Ihr Patient keine Kostenerstattung gewählt hat,
- Ihr Patient nicht ausschließlich zur Prävention, Mutterschaftsvorsorge oder Schutzimpfung kommt,
- Ihr Patient keine Quittung des aktuellen Quartals eines psychologischen Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten hat, die als Überweisungsersatz dient.
Die Kassengebühr muss nicht gezahlt werden, wenn...
- Ihr Patient Ihnen eine quartalsaktuelle Überweisung vorlegt,
- Ihr Patient jünger als 18 Jahre ist,
- Ihr Patient ausschließlich im Rahmen der Prävention, Mutterschaftsvorsorge oder Schutzimpfung kommt,
- Ihr Patient die Kostenerstattung nach § 13 SGB V gewählt hat,
- Ihr Patient Anspruchsberechtigter im Rahmen folgender Sonstigen Kostenträger: Postbeamtenkrankenkasse A, Bundesversorgungsgesetz, Bundeswehr, Zivildienst, Polizei und Feuerwehr Hamburg, Polizei Schleswig-Holstein, Bundespolizei ist,
- Ihr Patient Ihnen eine aktuelle Befreiung von der Krankenkasse vorlegt,
- Ihr Patient innerhalb des Quartals seine Krankenkasse gewechselt und bereits im laufenden Quartal vor dem Kassenwechsel die Gebühr entrichtet hat,
- Ihr Patient Ihnen eine gültige Quittung von folgenden Leistungserbringern vorlegt: Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Ihrem Praxisvertreter


